| JÄHRE | • jähre V. 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs jähren. • jähre V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs jähren. • jähre V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs jähren. | 
| JÄHREN | • jähren V. Reflexiv: ein Jahr zurück liegen, seinen Jahrestag haben. | 
| JÄHREND | • jährend Partz. Partizip Präsens des Verbs jähren. | 
| JÄHRENDE | • jährende V. Nominativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährende V. Akkusativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährende V. Nominativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. | 
| JÄHRENDEM | • jährendem V. Dativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährendem V. Dativ Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. | 
| JÄHRENDEN | • jährenden V. Genitiv Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährenden V. Akkusativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährenden V. Genitiv Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. | 
| JÄHRENDER | • jährender V. Nominativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährender V. Genitiv Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährender V. Dativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. | 
| JÄHRENDES | • jährendes V. Nominativ Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährendes V. Akkusativ Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. • jährendes V. Nominativ Singular Neutrum der gemischten Deklination des Positivs des Adjektivs jährend. | 
| JÄHRENS | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| VERJÄHRE | • verjähre V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs verjähren. | 
| VERJÄHREN | • verjähren V. Intransitiv, Rechtssprache: nach einer bestimmten Anzahl von Jahren nicht mehr juristisch verfolgt werden können. • verjähren V. Intransitiv, Rechtssprache: nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gültig sein oder nicht mehr… |