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Es gibt 19 Wörter enthalten ANZL

ABKANZLEabkanzle V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abkanzeln.
abkanzle V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abkanzeln.
abkanzle V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abkanzeln.
EXKANZLEREntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GLANZLOSEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GLANZLOSEEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GSTANZLEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GSTANZLNEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GSTANZLSEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
KANZLEkanzle V. 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs kanzeln.
kanzle V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs kanzeln.
kanzle V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs kanzeln.
KANZLEIKanzlei S. Büro einer Behörde, eines Rechtsanwalts oder eines Notars.
KANZLEIENKanzleien V. Nominativ Plural des Substantivs Kanzlei.
Kanzleien V. Genitiv Plural des Substantivs Kanzlei.
Kanzleien V. Dativ Plural des Substantivs Kanzlei.
KANZLERKanzler S. Kurz für: Bundeskanzler / Reichskanzler.
Kanzler S. An einer Universität: Leiter der Verwaltung.
Kanzler S. Historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen.
KANZLERINKanzlerin S. Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland.
KANZLERNKanzlern V. Dativ Plural des Substantivs Kanzler.
KANZLERSKanzlers V. Genitiv Singular des Substantivs Kanzler.
KANZLISTEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLIEDEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLIEDEEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLIEDSEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLOKALTanzlokal S. Unterhaltung: gastronomischer Betrieb, in dem getanzt werden kann.
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