| ABWEISEN | • abweisen V. Eine Bitte, eine Anfrage ablehnen; einer Bitte oder Anfrage nicht nachkommen. • abweisen V. Recht: einer Klage, einem Antrag nicht stattgeben. • abweisen V. Einen Besucher nicht empfangen; jemanden wieder fortschicken. |
| ANWEISEN | • anweisen V. Etwas anweisen: etwas zuteilen, zuweisen z.B. einen Sitzplatz, einen Geldbetrag. • anweisen V. Gehoben, jemanden anweisen: eine Weisung, eine Anordnung erteilen. • anweisen V. Gehoben: jemanden anleiten, unterweisen. |
| AUFWEISEN | • aufweisen V. Etwas als Merkmal haben. • aufweisen V. Einen Nachweis führen. • Aufweisen V. Dativ Plural des Substantivs Aufweis. |
| AUSWEISEN | • ausweisen V. Des Landes verweisen. • ausweisen V. Reflexiv: seine Identität beweisen. • ausweisen V. Reflexiv, veraltet: sich zeigen. |
| BAUWEISEN | • Bauweisen V. Nominativ Plural des Substantivs Bauweise. • Bauweisen V. Genitiv Plural des Substantivs Bauweise. • Bauweisen V. Dativ Plural des Substantivs Bauweise. |
| BEWEISEN | • beweisen V. Eine Vermutung oder Theorie mit Fakten begründen. • beweisen V. Einen anschaulichen, nachvollziehbare Beleg (Beweis) liefern, der eine Eigenschaft glaubwürdig macht. • beweisen V. Mathematik: durch zulässige Schritte der Schlussfolgerung zeigen, dass eine Behauptung richtig ist. |
| EINWEISEN | • einweisen V. Jemandem einen Platz, eine Stelle zuweisen. • einweisen V. Jemanden (zum Beispiel einen Patienten) in ein Krankenhaus oder in eine Klinik (Psychiatrie…) überstellen… • einweisen V. Jemandem helfen einzuparken, indem man jemanden lotst. |
| ERWEISEN | • erweisen V. Einen Nachweis erbringen. • erweisen V. Veraltet: jemandem etwas zukommen lassen. • erweisen V. Reflexiv: sich zeigen. |
| HINWEISEN | • hinweisen V. Jemandem etwas zur Kenntnis bringen; in Erinnerung rufen. • hinweisen V. Anzeigen; kenntlich machen. • hinweisen V. Andeuten; auf etwas hindeuten; Indiz sein für etwas. |
| LOTWEISEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| VERWEISEN | • verweisen V. Auf etwas Anderes aufmerksam machen. • verweisen V. Jemanden von einem Ort entfernen. • verweisen V. Eine tadelnde Ansprache halten. |
| VORWEISEN | • vorweisen V. Als vorhanden nachweisen (können). |
| WEISEN | • weisen V. Auf etwas zeigen. • weisen V. (Jemandem etwas | sich) zeigen. • weisen V. Jemandem die Richtung vorgeben. |
| ZUGWEISEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ZUWEISEN | • zuweisen V. Die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend)… |