| ERÖFFNE | • eröffne V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. • eröffne V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. • eröffne V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. |
| ERÖFFNEN | • eröffnen V. Etwas öffentlich zugänglich machen, für Publikum aufmachen. • eröffnen V. Etwas beginnen. • eröffnen V. Bekannt machen, besonders im Sinne einer überraschenden Neuigkeit. |
| ERÖFFNEND | • eröffnend Partz. Partizip Präsens des Verbs eröffnen. |
| ERÖFFNENS | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ERÖFFNEST | • eröffnest V. 2. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. • eröffnest V. 2. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. |
| ERÖFFNET | • eröffnet Partz. Partizip Perfekt Passiv des Verbs eröffnen. • eröffnet V. 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. • eröffnet V. 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs eröffnen. |
| ERÖFFNETE | • eröffnete V. Nominativ Singular Femininum der starken Flexion des Positivs des Adjektivs eröffnet. • eröffnete V. Akkusativ Singular Femininum der starken Flexion des Positivs des Adjektivs eröffnet. • eröffnete V. Nominativ Plural alle Genera der starken Flexion des Positivs des Adjektivs eröffnet. |
| ERÖFFNUNG | • Eröffnung S. Das erstmalige, einmalige Öffnen einer Sache, eines Vorganges, eines Prozesses, der Beginn eines Vorganges… • Eröffnung S. Schach: die ersten sechs (bis 12 oder 15) Züge einer Schachpartie. • Eröffnung S. Mitteilung einer etwas bedeutsamen, eher auch unangenehmen Sache. |
| ERÖRTER | • erörter V. 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörter V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. |
| ERÖRTERE | • erörtere V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörtere V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörtere V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs erörtern. |
| ERÖRTERN | • erörtern V. Transitiv: ausführlich und detailliert über einen bestimmten Sachverhalt sprechen. |
| ERÖRTERND | • erörternd Partz. Partizip Präsens des Verbs erörtern. |
| ERÖRTERNS | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ERÖRTERST | • erörterst V. 2. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörterst V. 2. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs erörtern. |
| ERÖRTERT | • erörtert Partz. Partizip Perfekt des Verbs erörtern. • erörtert V. 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörtert V. 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. |
| ERÖRTERTE | • erörterte V. Nominativ Singular Femininum der starken Flexion des Positivs des Adjektivs erörtert. • erörterte V. Akkusativ Singular Femininum der starken Flexion des Positivs des Adjektivs erörtert. • erörterte V. Nominativ Plural alle Genera der starken Flexion des Positivs des Adjektivs erörtert. |
| ERÖRTRE | • erörtre V. 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörtre V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs erörtern. • erörtre V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs erörtern. |