| AUFKÜND | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| AUFKÜNDE | • aufkünde V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufkünden. • aufkünde V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufkünden.
 • aufkünde V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufkünden.
 | 
| AUFKÜNDEN | • aufkünden V. Etwas durch Kündigung aufheben. | 
| AUFKÜNDET | • aufkündet V. 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufkünden. • aufkündet V. 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufkünden.
 • aufkündet V. 2. Person Plural Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufkünden.
 | 
| AUFKÜNDIG | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| DENKÜBUNG | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| DÜNNDRUCK | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| FUNDSTÜCK | • Fundstück S. Gegenstand, Objekt oder Ähnliches, der/das von jemandem entdeckt wurde. | 
| GUTDÜNKEN | • Gutdünken S. Das Für-gut-Halten, ein freies Urteil (egal ob Geschmacksurteil oder sachlich begründet). | 
| KUNDWÜRD | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| KUNDWÜRDE | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| KURWÜRDEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | 
| KÜNDIGUNG | • Kündigung S. Recht: einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Vertragsverhältnisses. • Kündigung S. Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis.
 | 
| MUNDSTÜCK | • Mundstück S. Teil eines Blasinstruments, in das hineingeblasen wird. • Mundstück S. Gebissstück des Zaumzeugs für Pferde.
 • Mundstück S. Bauteil einer Tabakspfeife, durch den der Rauch aufgenommen wird; mundgerecht geformtes Röhrchen, in…
 | 
| MÜNZKUNDE | • Münzkunde S. Wissenschaftliche Beschäftigung mit Geld und seine Geschichte. | 
| RUNDSTÜCK | • Rundstück S. Norddeutsch, von der dänischen Grenze bis an die Unterelbe: kleines, rundliches oder längliches aus… | 
| RÜCKRUNDE | • Rückrunde S. Sport: zweiter von zwei Teilen einer Saison bei der die Rückspiele ausgetragen werden. | 
| UNKÜNDBAR | • unkündbar Adj. Nicht kündbar; ohne Kündigungsmöglichkeit. | 
| ZUDRÜCKEN | • zudrücken V. Mit einer schiebenden Bewegung (unter Druck) schließen. • zudrücken V. Mit Kraft die Hand eines Anderen greifen und diese dabei merklich zusammenpressen.
 | 
| ZÜNDFUNKE | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |