| ABLEHNEN | • ablehnen V. Transitiv: zu etwas nein sagen; etwas zurückweisen oder missbilligen. • Ablehnen S. Nicht-Annahme, Zurückweisung, Missbilligung von etwas. |
| ABNEHMEN | • abnehmen V. Von einer Stelle entfernen [a] von einem Gegenstand herunterholen [b] vom Kopf herunternehmen [c] chirurgisch… • abnehmen V. Eine Aufgabe oder einen Gegenstand von jemand anderem übernehmen [a] gegen Geld übernehmen [b] Kinder… • abnehmen V. Übertragen: einer Aussage glauben schenken (siehe auch abkaufen). |
| ANHEBEND | • anhebend Partz. Partizip Präsens des Verbs anheben. |
| ANHEBENS | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ANHIEBEN | • anhieben V. 1. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs anhauen. • anhieben V. 1. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs anhauen. • anhieben V. 3. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs anhauen. |
| BAHNENDE | • bahnende V. Nominativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs bahnend. • bahnende V. Akkusativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs bahnend. • bahnende V. Nominativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs bahnend. |
| BEHANGEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| BEHANGNE | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| BEHAUNEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| BENAHMEN | • benahmen V. 1. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv des Verbs benehmen. • benahmen V. 3. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv des Verbs benehmen. |
| ERHABNEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| HABENDEN | • habenden V. Genitiv Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs habend. • habenden V. Akkusativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs habend. • habenden V. Genitiv Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs habend. |
| HEERBANN | • Heerbann S. Aufruf eines Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst. • Heerbann S. Aufgebotenes Kriegsheer. • Heerbann S. Strafe, die gezahlt werden musste, wenn dem Aufruf zum Kriegsdienst nicht nachgekommen wurde. |
| INNEHABE | • innehabe V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs innehaben. • innehabe V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs innehaben. • innehabe V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs innehaben. |