| ABFÜHRUNG | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ABKÜRZUNG | • Abkürzung S. Kürzerer Weg. • Abkürzung S. Linguistik, Wortbildung: verkürzte Form eines Wortes oder eines Ausdrucks. • Abkürzung S. Linguistik, Wortbildung: nur schriftsprachliche Verkürzung. |
| ABRÜSTUNG | • Abrüstung S. Politik, Militär: Abbau des vorhandenen Waffenarsenals; Reduzierung der verfügbaren Rüstungsgüter. • Abrüstung S. Abbau einer technischen Anlage. |
| ABZUBRÜHN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| AUFBRÜHEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| AUFBÜRDEN | • aufbürden V. Auch reflexiv: jemandem oder sich eine Last (Bürde) auflegen. |
| AUFGRÜBEN | • aufgrüben V. 1. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufgraben. • aufgrüben V. 3. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufgraben. |
| AUSBRÜHEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| AUSBRÜTEN | • ausbrüten V. Biologie: auf befruchteten Eiern sitzen, bis die Küken schlüpfen. • ausbrüten V. Umgangssprachlich, übertragen: eine List vorbereiten, etwas Böses ausdenken. |
| AUSGRÜBEN | • ausgrüben V. 1. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs ausgraben. • ausgrüben V. 3. Person Plural Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs ausgraben. |
| BAUGRÜNDE | • Baugründe V. Nominativ Plural des Substantivs Baugrund. • Baugründe V. Genitiv Plural des Substantivs Baugrund. • Baugründe V. Akkusativ Plural des Substantivs Baugrund. |
| BLAUGRÜNE | • blaugrüne V. Nominativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs blaugrün. • blaugrüne V. Akkusativ Singular Femininum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs blaugrün. • blaugrüne V. Nominativ Plural alle Genera der starken Deklination des Positivs des Adjektivs blaugrün. |
| GRÜNBLAUE | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| NATURTRÜB | • naturtrüb Adj. Von Getränken: natürliche Schwebstoffe enthaltend und daher undurchsichtig. |
| RAUBZÜGEN | • Raubzügen V. Dativ Plural des Substantivs Raubzug. |
| RÜCKBAUEN | • rückbauen V. Fachsprachlich: eine bauliche Maßnahme rückgängig machen; etwas abreißen; wieder den alten Zustand herstellen. |
| UNKÜNDBAR | • unkündbar Adj. Nicht kündbar; ohne Kündigungsmöglichkeit. |
| ÜBERBAUEN | • überbauen V. Grundstückswesen, Rechtssprache: ein Gebäude auf Grund errichten, der nicht dafür vorgesehen ist, weil… • überbauen V. Ein Bauwerk/Gebäude oberhalb von etwas errichten, das dadurch verdeckt/überdacht wird. • überbauen V. Schweiz: ein Grundstück mit einem Haus oder mit mehreren Häusern bebauen. |
| ÜBERGENAU | • übergenau Adj. Über die Maßen genau, sehr genau. |