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Es gibt 16 Wörter aus sieben Buchstaben enthalten A, B, E, H, N und R| ABDREHN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | ABHÖREN | • abhören V. Gelerntes aufsagen lassen und dadurch den Erfolg kontrollieren. • abhören V. Akustisch Produziertes (CD, Schallplatte, Sendung, ...) anhören. • abhören V. Anhören, was eine Zielperson äußert, ohne dass diese davon erfährt. | | ABNÄHER | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | ANBOHRE | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | ANBRECH | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | BAHRTEN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | BRACHEN | • brachen V. Genitiv Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs brach. • brachen V. Akkusativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs brach. • brachen V. Genitiv Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs brach. | | BRANCHE | • Branche S. Wirtschaft: beruflicher oder unternehmerischer Tätigkeitsbereich. | | DEHNBAR | • dehnbar Adj. In Länge oder Form änderbar (von Materialien). • dehnbar Adj. Übertragen: nicht klar umrissen; vieldeutig; mehrere Deutungen zulassend. | | ERHABEN | • erhaben Adj. (Als Mensch) darüberstehend, unangreifbar; andere weit übertreffend. • erhaben Adj. Aus der Fläche nach oben gewölbt. • erhaben Adj. Gehoben: voller großer und feierlicher Gefühle. | | ERHABNE | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | GERNHAB | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | HABERND | • habernd Partz. Partizip Präsens des Verbs habern. | | HABERNS | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. | | INHABER | • Inhaber S. Umgangssprachlich: jemand, der eine bestimmte Sache besitzt. • Inhaber S. Träger eines bestimmten Titels. • Inhaber S. Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht. | | RHEINAB | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
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