| ABHINGE | • abhinge V. 1. Person Singular Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abhängen. • abhinge V. 3. Person Singular Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abhängen. |
| ABHINGT | • abhingt V. 2. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abhängen. |
| ABSINTH | • Absinth S. Spirituose, die traditionell aus Wermut, Anis, Fenchel und weiteren Kräutern hergestellt wird. • Absinth S. Botanik: Pflanze, deren Blätter magenstärkend wirken. |
| ABZIEHN | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ANHIEBE | • anhiebe V. 1. Person Singular Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs anhauen. • anhiebe V. 3. Person Singular Konjunktiv II Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs anhauen. • Anhiebe V. Nominativ Plural des Substantivs Anhieb. |
| ANHIEBT | • anhiebt V. 2. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs anhauen. |
| BASHING | • Bashing S. Aktiver, meist verbaler, übermäßiger Angriff auf jemanden oder etwas. |
| BEINAHE | • beinahe Adv. Fast, sehr nahe an etwas heran. |
| DAHINAB | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| EISBAHN | • Eisbahn S. Wintersport: mit Eis überzogene Fläche zum Schlittschuhlaufen. |
| HABILEN | • habilen V. Genitiv Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs habil. • habilen V. Akkusativ Singular Maskulinum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs habil. • habilen V. Genitiv Singular Neutrum der starken Deklination des Positivs des Adjektivs habil. |
| HABITEN | • Habiten V. Dativ Plural des Substantivs Habit. |
| HINGABE | • Hingabe S. Starke Leidenschaft für etwas; starke innere Berührung durch etwas. • Hingabe S. Ausgeprägte Bereitschaft, sich für etwas bis zur Selbstaufopferung einzusetzen. |
| HINGABT | • hingabt V. 2. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs hingeben. |
| INHABER | • Inhaber S. Umgangssprachlich: jemand, der eine bestimmte Sache besitzt. • Inhaber S. Träger eines bestimmten Titels. • Inhaber S. Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht. |
| INNEHAB | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| NAHEBEI | • nahebei Adv. In geringer Entfernung (zu einer bestimmten Stelle), nicht weit (von einer bestimmten Stelle) entfernt. • nahebei Adv. Veraltet: nicht ganz (aber fast vollständig). |
| RHEINAB | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |