| ABFAHRE | • abfahre V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfahren. • abfahre V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfahren. • abfahre V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfahren. |
| ABFAHRT | • abfahrt V. 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfahren. • Abfahrt S. Beginn einer Fahrt (meist zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ab einem bestimmten, örtlich festgelegten Punkt). • Abfahrt S. Abwärts gerichtete Schräge zum Hinabfahren oder Herabfahren mit einem Fahrzeug, Sportgerät oder Ähnlichem. |
| ABFRAGE | • abfrage V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfragen. • abfrage V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfragen. • abfrage V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfragen. |
| ABFRAGT | • abfragt V. 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfragen. • abfragt V. 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abfragen. |
| ABFRASS | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ABSTRAF | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| ABWARFT | • abwarft V. 2. Person Plural Indikativ Präteritum Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abwerfen. |
| AUFBAHR | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| AUFBRAT | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| AUFGRAB | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| BARFRAU | • Barfrau S. Weibliche Person, die an einer Bar arbeitet. |
| BARKAUF | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| BAUFRAU | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |
| FAHRBAR | • fahrbar Adj. So beschaffen, dass es fahren kann. |
| FALTBAR | • faltbar Adj. So beschaffen, dass etwas ohne Schaden zu nehmen zusammengefaltet und auseinandergefaltet werden kann. |
| FASSBAR | • fassbar Adj. Körperlich greifbar, mit den Sinnen wahrzunehmen. • fassbar Adj. Geistig, mit dem Verstand wahrzunehmen; begreiflich, verständlich. |
| HAFTBAR | • haftbar Adj. Recht: jemanden für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, zur Rechenschaft ziehen, gegebenenfalls… |